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Unzureichende Ladungssicherung verursacht umfangreichen Feuerwehreinsatz



Nachdem die Kontrolle eines Schüttgut-LKW durch Mitarbeiter des BAG Bundesamt für Güterverkehr eine unzureichende Ladungssicherung an dem Gefahrgut-Transport ergeben hatte, mussten umfangreiche Einsatzmittel alarmiert werden.
Der mit einer orangefarbenen Warntafel, einem großen A sowie weiterer Gefahrenlabel markierte Auflieger leckte an der offenbar undichten Heckklappe. Die Mitarbeiter des BAG informierten Polizei und Feuerwehr, dass es sich bei der Ladung um Abfallschlamm aus der Farbenindustrie handelt.
Der LKW war auf dem Weg zu einem Entsorgungsunternehmen nach Hamburg; auf Höhe der BAB-Ausfahrt Heidenau war dem BAG die Leckage aufgefallen. Er wurde dann zum nächstgelegenen Rastplatz Arbachkate geleitet.

Aufgrund dieser Lage wurden neben der örtlich zuständigen Feuerwehr Hollenstedt auch noch die Gefahrgutgruppe der Samtgemeinde Hollenstedt, der Gefahrgutzug der Kreisfeuerwehr des Landkreises Harburg sowie der Fachberater Chemie der Kreisfeuerwehr alarmiert. Insgesamt waren kurzzeitig mehr als 90 Einsatzkräfte der Feuerwehren vor Ort.

Recht schnell zeigte sich, dass zumindest keine akute Gefahr von dem LKW ausging. Vielmehr war zu entscheiden, ob die Leckage behoben werden kann, um eine gefahrlose Weiterfahrt möglich zu machen oder ob die Ladung vor Ort umgeladen werden muss. Da die genaue Zusammensetzung der Ladung nicht bekannt war, konnten auch die vorhandenen Gefahren nicht eindeutig bestimmt werden. Nach Rücksprache mit dem Fachberater Chemie entschied die Einsatzleitung daher, dass alle weiteren Arbeiten der Feuerwehr am LKW nur noch unter Atemschutz erfolgen dürfen.
Während dieser Arbeiten traf noch ein Pumpwagen ein, der zumindest den flüssigen Teil der Ladung abpumpen sollte. Beide Maßnahmen zusammen waren zwar sehr zeitintensiv, zeigten schließlich aber den erhofften Erfolg. Mit Begleitung der Polizei konnte der LKW seine Fahrt zum Entsorgungsbetrieb fortsetzen.
Die Polizei wird untersuchen müssen, ob aufgrund der unzureichenden Ladungssicherung ein Verfahren eröffnet wird.


Bericht: Sven Staack



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