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DFV-Präsidium mit Hermann Schreck als Ständigem Vertreter weiter handlungsfähig

Hartmut Ziebs hat zum 31. Dezember 2019 nach vier Jahren seinen Rücktritt als Präsident des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) erklärt. Die DFV-Satzung regelt klar, dass der Präsident und die Vizepräsidenten Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind. Der Präsident, bei seiner Verhinderung sein ständiger Vertreter und ein Vizepräsident, vertreten den Verband gemeinsam gerichtlich und außergerichtlich. Der Präsident ernennt einen Vizepräsidenten zu seinem ständigen Vertreter. Präsident Hartmut Ziebs hatte Vizepräsident Hermann Schreck zu seinem ständigen Vertreter ernannt. Das Präsidium hat nun bestätigt, dass Vizepräsident Hermann Schreck als bisheriger ständiger Vertreter des Präsidenten bis zur Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin die Funktion weiter wahrnimmt. Damit ist der DFV nach wie vor handlungsfähig.

Das aus sieben Vizepräsidenten bestehende Präsidium hat bereits am 4. Januar 2020 in einer ersten Tagung unter den neuen Gegebenheiten die Arbeit aufgenommen und kümmert sich verlässlich um anstehende dringende Angelegenheiten des Verbandes. Hermann Schreck erklärt: „Mit Blick auf die Nachfolge von Hartmut Ziebs streben wir im Benehmen mit unseren Mitgliedsverbänden die zeitgerechte Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin an. Dabei soll nicht ausschließlich eine Personaldiskussion im Vordergrund stehen. Einen besonderen Schwerpunkt setzen wir zunächst auf den anstehenden Deutschen Feuerwehrtag und die Interschutz in Hannover, die den Feuerwehren gewidmet sind.

Das DFV-Präsidium erklärt: „Der DFV befindet sich aktuell in einer herausfordernden Situation. Deshalb benötigen die nun erforderlichen Prozesse den ihnen zustehenden Zeitrahmen und sollen nicht überstürzt oder in Eile oberflächlich, sondern mit Bedacht und solide sowie in Gemeinsamkeit durchgeführt werden können.“


Bericht: Pressestelle DFV
Bild: DFV



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