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LK Harburg: Corona-Testzentren gehen an den Start – Terminvergabe ab Freitag, Öffnung ab Montag

Kassenärztliche Vereinigung schafft mit Unterstützung des
Landkreises Harburg Testzentren an den Krankenhäusern Winsen
und Buchholz / Test nur nach Terminvergabe über spezielle Hotline

An den beiden Krankenhäusern Winsen und Buchholz entstehen zwei
Corona-Abstrich-Testzentren. Sie gehen am Montag, 23. März, in Betrieb.
Termine werden ab Freitag über eine spezielle Hotline vergeben.
„Verantwortlich für den Betrieb der Testzentren ist die Kassenärztliche
Vereinigung. Als Landkreis Harburg unterstützen wir, wo wir können“, sagt
Landrat Rainer Rempe. Der Landkreis Harburg stellt dazu Container an den
Krankenhäusern auf und richtet eine Hotline zur Termin-Vergabe ein, die
Kassenärztliche Vereinigung sorgt für Ärzte und medizinisches Personal.


In den Testzentren werden nur Proben von Erkrankten genommen, bei
denen ein konkreter Verdacht besteht, dass sie sich mit dem Coronavirus
angesteckt haben. Bei ihnen werden nach vorheriger telefonischer
Anmeldung über die Hotline 04171 – 693 111 Abstriche, also
Gewebeproben aus Mund und Nase, genommen und dann zur
Untersuchung in ein qualifiziertes Labor gegeben. Daneben sind Ärzte als
„mobile Teams“ im Landkreis unterwegs, um Abstriche zu nehmen.


Für die Testzentren gilt folgendes:

Wer kann in das Corona-Testzentrum kommen?

Die Tests sind für die Menschen gedacht, bei denen ein begründeter
Verdacht auf eine Corona-Erkrankung besteht. Ein direkter Zugang ist nicht
möglich, Patienten ohne Termin werden abgewiesen.

Wer wird getestet?

Die Abstriche werden bei Erkrankten vorgenommen, bei denen der
Verdacht auf eine Corona-Infektion vorliegt. Die Tests werden daher
ausschließlich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts
vorgenommen. Das wird anhand einer Checkliste vor der Terminvergabe
beim Hausarzt bzw. an der Hotline abgefragt. Dabei gelten folgende
Voraussetzungen: Es liegen Krankheitssymptome vor und der Patient hat in
einem vom Robert-Koch-Institut definierten Risikogebiet aufgehalten oder
direkten Kontakt zu einer Person mit bestätigter Coronainfektion hatte.
Gesunde Menschen zu testen, hat keinen Effekt: Der Abstrich weist die
Krankheit nach, nicht die Ansteckung.


Wie erhält man einen Termin für das Corona-Testzentrum?

Um einen Termin zu erhalten, gibt es zwei Wege: Die Patienten wenden
sich zunächst an ihren Hausarzt bzw. ihre Hausärztin. Er meldet den Fall
dann dem Gesundheitsamt, das Kontakt aufnimmt und die Terminvergabe
vornimmt. Die andere Möglichkeit: Die Patienten melden sich direkt über
die Hotline (Telefon 04171 – 693 111, montags bis freitags von 9 bis 15
Uhr). Dies gilt nur für Patienten, die keinen Hausarzt haben oder erreichen
können.


Wie ist die Verbindung zwischen dem Corona-Testzentrum und den
Krankenhäusern?

Der Schutz der Patienten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Krankenhäuser steht an höchster Stelle. Das Testzentrum ist in Containern
untergebracht und damit vom übrigen Krankenhaus räumlich getrennt. Ein
Patient, der ins Testzentrum geht, kommt nur mit Mitarbeitenden in
Schutzbekleidung in Kontakt.


Was macht der Patient, der auf das Testergebnis aus dem Labor wartet?

Bis das Testergebnis vorliegt, kann es angesichts der Laborauslastung bis
zu fünf Werktagen dauern. Das hat auf die Behandlung aber ebenso wenig
einen Einfluss wie ein verzögerter Abstrich. Der Patient bleibt zu Hause in Quarantäne. Das heißt: Nach dem Abstrich wird der Patient aufgefordert,
sich ohne Umwege zurück in seine häusliche Umgebung zu begeben und
Kontakte zu vermeiden. Das Gesundheitsamt bleibt mit dem Patienten in
Kontakt. Das Gesundheitsamt bekommt auch das Testergebnis vom Labor
mitgeteilt. Sobald es vorliegt, wird das Gesundheitsamt dem Patienten in
dessen häuslicher Quarantäne mitteilen, ob der Test negativ (keine
Corona-Erkrankung) oder positiv ausgefallen ist. Bitte rufen Sie bis dahin
weder die Hotline zur Terminvergabe noch den Telefonservice des
Landkreises an. Dort können keine Auskünfte über Testergebnisse gegeben
werden, zusätzliche Anfragen verursachen nur längere Wartezeiten.

Wie geht es weiter? Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall
bestätigt?

Der Patient bleibt weiterhin zu Hause in Quarantäne. Diese Anordnung des
Gesundheitsamtes ist rechtlich bindend, wer dagegen verstößt, macht sich
strafbar. Das Gesundheitsamt übernimmt den täglichen Kontakt mit dem
Erkrankten sowie die Identifizierung von Kontaktpersonen. Nur bei
schweren Erkrankungsverläufen wird der Patient stationär, also im
Krankenhaus, aufgenommen.

Was bedeutet Quarantäne konkret?

Diejenigen, die unter Quarantäne stehen, müssen zwei Wochen zu Hause
bleiben. Auf Besuch von Personen, die nicht mit den Betroffenen
zusammenwohnen, muss verzichtet werden, und auch innerhalb des
Haushaltes soll Abstand gehalten werden. Bis die Quarantäne aufgehoben
ist, misst die Person zweimal täglich die eigene Körpertemperatur und führt
ein Tagebuch, in dem gegebenenfalls auch Symptome beschrieben werden.

Was passiert, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt?

Auch ein negatives Testergebnis bedeutet nicht, dass der Patient nicht an
Corona erkrankt ist. Daher bleibt der Patient bis zum Ablauf der 14-Tage-
Frist in Quarantäne, aus der er danach bei Symptomfreiheit entlassen wird.


Unter "PDF lesen" gibt es die Checkliste zum Ausdrucken


PDF: Bitte lesen Sie den Bericht als PDF
Bericht: Pressestelle LK Harburg
Bild: LK Harburg



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