Berlin – Drei Buchstaben – und ein Vielfältiges an Aufgaben, Ergebnissen sowie Einsatzerfolgen: Die ATF. Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich die teils englische Bezeichnung „Analytische Task Force“, genauer benannt mit ATF-CBRN. Die letzten Buchstaben dürften einem Feuerwehrangehörigen dabei schon etwas geläufiger sein, sind sie doch die moderne Variante für den landläufig bekannten Begriff ABC. Entschlüsselt bedeutet dies also, es handelt sich um eine Spezialeinheit im Bereich der Gefahrenabwehr chemischer, biologischer, radiologischer und nuklearer Stoffe. Und tatsächlich stellt sie eine Rarität dar, denn es gibt bundesweit nur acht Standorte und der Bund hält sie bereit.
In der etablierten Online-Fortbildung „DFV direkt“ stellte Matthias Drobig vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) mehr als 500 Interessierten Organisation und auch die vorgehaltene ATF-Ausstattung des Bundes vor. Diese kommt ergänzend zur Grundversorgung in den kommunalen Feuerwehren und Hilfsorganisationen zum Einsatz, wenn fachliche Expertise und Spezialgeräte erforderlich sind. Dabei sind das Vorhandensein bzw. Auftreten von CBRN-Stoffen und deren Gefahren jederzeit und überall in Deutschland möglich. Das zeigen deutliche Einsatzzahlen. Das Auftreten kann durch unfallbedingte oder vorsätzliche Freisetzung erfolgen. Für die Beseitigung ist es jedoch unerheblich, welche Ursache vorliegt, entscheidend ist im Ergebnis die gleichartige Schadensauswirkung auf Betroffene.
„In jedem Fall ist schnelles Handeln erforderlich“, hielt der Referent als wichtiges Merkmal fest. „Wir behalten die Schutzmaßnahmen im Blick: Als erstes den Schutz der Personen, zum Beispiel durch geeignete Ausrüstung. Danach gilt es, eine schnelle Detektion und Identifikation durchzuführen, um anschließend die geeigneten Gegenmaßnahmen entscheiden zu können. Da kommen dann Dekontamination, Absperrungen oder weitergehende Hinweise und dergleichen in Frage.“
Drobig stellte in seinem Vortrag die flächige Abdeckung Deutschlands mit acht ATF-Standorten und deren vielfältigen Fähigkeiten vor: Bei einem Radius von etwa 250 Kilometern und einer Erreichbarkeit innerhalb von drei Stunden ist nahezu jede Einsatzstelle in angemessener Zeit bewältigbar. Der Referent erklärte: „Das bewährte System von TUIS hat dazu eingeladen, auch die ATF mit einer Dreistufigkeit zu alarmieren“. Daher gibt es hierbei ebenfalls erst eine telefonische Beratung, bevor sich in einem zweiten Schritt vier bis acht Fachleute als Berater auf den Weg machen oder in der Stufe 3 umfangreiche Technik mit bis zu 15 Personen Bedienpersonal zur Einsatzstelle entsandt wird.
Bei radiologischen Lagen ist oftmals das Zusammenwirken mit weiteren anderen fachlichen Spezialzuständigkeiten erforderlich. Die schnellen Erkenntnisse durch die ATF der Feuerwehren werden dann mit diesen Behörden geteilt. Durchschnittlich rücken die acht deutschen ATF zu rund 250 Einsätzen im Jahr aus. Drobig erläuterte die beeindruckenden Möglichkeiten von Detektion und Identifikation der Substanzen. Er erklärte, wie die ATF zum Einsatz kommt: Wer diese Hilfe in Anspruch nehmen möchte, muss sich aktiv für die Beratungsleistung entscheiden und diese dann über die jeweiligen Alarmierungswege anfordern.
Im Rahmen eines ohnehin aufwendig verlaufenden ABC- bzw. CBRN-Einsatzes bedarf es für die ATF noch der Unterstützung durch eine ausreichende Dekontamination gemäß FwDV 500 sowie der Logistik wie etwa Verpflegung, Strom, Licht und PSA-Einwegmaterial. Außerdem werden unter Umständen weiteres Personal für Erkundung und Probenahme sowie eine entsprechende anlassbezogene Transportkapazität benötigt.
Seinen interessanten und informativen Vortrag rundete Matthias Drobig mit einigen Einsatzbeispielen ab. Weltweite Ereignisse der vergangenen Jahrzehnte, die in das Einsatzspektrum der ATF Deutschland gepasst hätten, zog er als Vergleiche ebenfalls heran.
Die Präsentation der Fortbildung steht unter https://www.feuerwehrverband.de/veranstaltungen/dfv-direkt/ online. Dort ist auch die Anmeldung für die nächste Ausgabe der „DFV direkt“ möglich: Am Montag, 19. Februar 2024, von 18 bis 19 Uhr, erklärt Stefan Roth das Urheberrecht in der Brandschutzerziehung und -aufklärung.
Bericht: Matthias Oestreicher, DFV-Presseteam
Bild: DFV
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