Startseite
Meldungen
Interschutz
Partner/Werbung
Mitschnitte
Newsletter
Mitarbeiter
Wir über uns
Termine
Links
Sonstiges



ZuSa-Webradio:



Unsere Partner:
Radio ZuSa
Polizeidirektion LG
LFV NDS
FF HH


Wir müssen unsere Arbeit komplett selbst finanzieren. Dazu haben wir Partner gefunden, die unsere Kosten/Anschaffungen zum Teil übernehmen:

20221221_181626.jpg


20180927_215110.jpg


20130108_133057.jpg


20160115_141658.jpg


Von Gesetzesgrundlage bis Standardarbeitsanweisungen - Online-Fortbildung „DFV direkt“ zu heilkundlichen Maßnahmen durch Notfallsanitäter

Knapp 2,5 Millionen Notfalleinsätze fahren die Feuerwehren in Deutschland pro Jahr. Der weitaus größte Teil von ihnen wird durch Berufsfeuerwehren abgedeckt, aber auch Freiwillige Feuerwehren sind in fast einer halben Million Fälle hier – häufig mit hauptamtlichem Personal – aktiv. Insgesamt decken die Feuerwehren circa ein Drittel aller Rettungsdiensteinsätze in Deutschland ab.

Seit rund zehn Jahren ist im Rettungsdienst das Berufsbild des Notfallsanitäters bzw. der Notfallsanitäterin präsent. Welche heilkundlichen Maßnahmen dürfen diese im Rettungsdienst vornehmen? Im Rahmen der Online-Fortbildungsveranstaltung „DFV direkt“ des Deutschen Feuerwehrverbandes (DFV) informierte Bundesfeuerwehrarzt Dr. med. Martin zur Nieden rund 200 interessierte Personen über das Thema.

Der Referent, selbst als Oberarzt im Rettungsdienst tätig, stellte zunächst die rechtlichen Grundlagen wie Heilpraktikergesetz, Notfallsanitätergesetz und Betäubungsmittelgesetz vor und ging auf die Möglichkeit der (Vorab-)Delegation ein. „Für die Vorabdelegation verantwortlich sind die ,Ärztlichen Leitungen Rettungsdienst‘; jedoch bedeutet diese Bezeichnung nicht in allen Bundesländern dasselbe!“ Der Bundesfeuerwehrarzt erläuterte neben den Standardarbeitsanweisungen auch deren Entwicklungsprozess.

Zum Abschluss der Online-Fortbildung beantwortete Dr. med. zur Nieden zudem noch konkrete Fragen aus dem Publikum, so etwa zur Maßnahmen-Übertragung der Ärztlichen Leitung Rettungsdienst oder zu verpflichtenden Aufgaben von Notfallsanitätern.

Die Themen für die nächsten Ausgaben der „DFV direkt“:

DFV-Bundesstabführer Thorsten Zywietz berichtet am 16. September 2024 von 18.00 bis 19.00 Uhr in einer Onlinefortbildung zum Thema „Feuerwehrmusik in Deutschland: Historie, Entwicklung, aktuelle Aufgaben und pädagogische Verantwortung“.

Am Mittwoch, 16. Oktober 2024, informiert Brandoberingenieur Jochen Fries (Evonik Operations GmbH, Werkfeuerwehr Chemiepark Marl) von 18.00 bis 19.00 Uhr über „TUIS-Hilfeleistungen bei Gefahrgutunfällen: Kooperation zwischen öffentlicher Gefahrenabwehr und TUIS“.

Weitere Informationen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung stehen unter https://www.feuerwehrverband.de/veranstaltungen/dfv-direkt/ zur Verfügung. Dort gibt es auch die Präsentation des DFV-Bundesfeuerwehrarztes zum Download.


Bericht: Pressestelle DFV
Bild: DFV



zurück