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Blaulicht ja oder nein

… so hätte eine Frage am 09.11.2024 auf dem Sicherheitsseminar in Dahlenburg lauten können.
Kreissicherheitsbeauftragter Hagen Langbartels hat zusammen mit seinen Stellvertretern Christian Schwedt und Michael Selle zur diesjährigen Schulung zum Thema „Sonderrechte §§ 35 und 38 StVO“ eingeladen. Neben Gemeindesicherheitsbeauftragten und Führungskräften der Feuerwehr waren auch interessierte Kameradinnen und Kameraden aus anderen Hilfsorganisationen anwesend.

Als Referent wurde Uwe Lewerenz eingeladen als langjähriger ehemaliger Feuermann und Experte zu diesem Thema.

Im ersten Teil ging es um die Frage, was darf ich eigentlich unter Anwendung des § 35 StVO (Sonderrechte) tun und wer darf dieses. Bei der Aufzählung der möglichen Sonderrechte waren sich noch alle einig. Bei der Frage, ab wann ich Sonderrechte in Anspruch nehmen darf, wurde dann sehr lebhaft diskutiert. Fazit war: Es gibt kein Schwarz und Weiß, der Einsatz der Sonderrechte bleibt von vielen Faktoren abhängig, wie z.B. Einsatzstichwort, Einsatzlage, Örtlichkeit, usw.

Abschließend wurde die immer wiederkehrende Frage besprochen: Hat die Feuerwehr mit dem Privat-PKW schon Sonderrechte auf dem Weg zum Feuerwehrhaus? Die genaue Auslegung des Gesetzes bleibt weiterhin wage, dennoch lautet die klare Empfehlung: Keine Sonderrechte für Feuerwehren in Privat-PKWs, da diese für andere Verkehrsteilnehmer nicht zu erkennen sind und damit das Risiko für alle unnötig hoch ist, in einen Unfall verstrickt zu werden.

Im zweiten Teil ging es um den § 38 StVO „Blaues und gelbes Blinklicht“, hier machte Lewerenz nochmal deutlich, dass dieser von vielen als „Wegerecht“ bezeichnete Paragraf kein Wegerecht beinhaltet, er besagt nur, dass andere Verkehrsteilnehmer die Pflicht haben, den Weg freizumachen.

Zum Schluss zeigte Uwe Lewerenz allen Anwesenden, was passieren kann, wenn man bei Einsatzfahrten mit Blaulicht nicht die notwendige Sorgfaltspflicht walten lässt. Heutige PKWs sind so gut schallisoliert und die Fahrer oft abgelenkt (Musik, Telefon, Gespräche, usw.), dass Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Signalhorn oft nicht oder zu spät wahrgenommen werden.
Die Folgen bei solchen Unfällen können, wie in den aufgezeigten Fällen, für alle beteiligten Personen, oft tödlich enden.

Das Schlusswort sprach Kreisbrandmeister Matthias Lanius.


Foto 1: v.l.: Christian Schwedt, Michael Selle, Hagen Langbartels, Uwe Lewerenz, Matthias Lanius

Foto 2: Teilnehmerabfrage


Bericht: Andreas Bahr, KPW Lüneburg
Bild: Andreas Bahr, KPW Lüneburg



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